Umweltbonus


In unserem Umweltbonus-FAQ finden Sie spannende Informationen sowie zahlreiche Antworten auf die häufigst gestellten Fragen.

Viel Spaß beim Lesen!
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Was ist der Umweltbonus?

Die Bundesregierung unterstützt mit Hilfe eines Förderprogramms, dem sogenannten Umweltbonus, den Absatz von reinen Elektrofahrzeugen. Durch den höheren Einsatz von Elektrofahrzeugen wird ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der lokalen Schadstoffbelastung erzielt. Die Höhe der Förderung von Elektrofahrzeugen variiert aufgrund des maximalen Nettolistenpreises der Fahrzeuge. Der Umweltbonus wird zu einem Drittel vom Automobilhersteller und zu zwei Drittel durch einen Bundeszuschuss finanziert.

Welche Fahrzeuge werden mit dem Umweltbonus gefördert?

Der Umweltbonus gilt für Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie für Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emissionen aufweisen.

Hier finden Sie eine Liste aller förderfähigen Fahrzeuge.

Welche Voraussetzungen gibt es bei Kauf oder Leasing eines Neufahrzeugs?

Der Umweltbonus gilt für Neuwagen, die ab dem 5. November 2019 erstmalig zugelassen wurden und für die noch keine Förderung ausgezahlt wurde.

Voraussetzung für eine Förderung:
- Kauf Neufahrzeug (12 Monate)
- Leasing Neufahrzeug (Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monate)
- Leasing Neufahrzeug (Leasingvertragslaufzeit ab 12 bis einschließlich 23 Monate)

Förderung ausgeschlossen:
- Leasing Neufahrzeug (Leasingvertragslaufzeit bis einschließlich 11 Monate) 

Wie hoch ist die Förderung bei Kauf oder Leasing eines Neufahrzeugs?

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Höhe der Förderung. Die Höhe der Förderung variiert aufgrund des maximalen Nettolistenpreises. Der Umweltbonus wird zu einem Drittel vom Automobilhersteller und zu zwei Dritteln durch einen Bundeszuschuss finanziert.

Übersicht des Bundeszuschusses:

Übersicht Höhe Umweltbonus Neuwagen

Welche Voraussetzungen gibt es bei Kauf oder Leasing eines Gebrauchtwagens?

Der Umweltbonus gilt für junge Gebrauchte, die nach dem 4. November 2019 erstmalig in der EU zugelassen wurden, die maximal 12 Monate zugelassen waren, eine maximale Laufleistung von 15.000 km aufweisen und für die noch keine Förderung ausgezahlt wurde.

Wie hoch ist die Förderung bei Kauf oder Leasing eines jungen Gebrauchten?

Hier finden Sie alle aktuellen Informationen zur Höhe der Förderung. Die Höhe der Förderung variiert aufgrund des maximalen Nettolistenpreises. Der Umweltbonus wird zu einem Drittel vom Automobilhersteller und zu zwei Dritteln durch einen Bundeszuschuss finanziert.

Übersicht des Bundeszuschusses:

Übersicht Höhe Umweltbonus Gebrauchtwagen

Wer kann den Umweltbonus beantragen?

Der Umweltbonus kann von Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereinen beantragt werden, auf die das Fahrzeug zugelassen sind und die sich dazu verpflichten, das Fahrzeug mindestens sechs Monate zu halten. Der Zuwendungsempfänger muss den Antrag auf den Umweltbonus selbst stellen.

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.09.2023 nur noch Privatpersonen antragsberechtigt sind.

Wie erfolgt die Antragsstellung für den Umweltbonus?

Der Antrag kann ausschließlich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Hier finden Sie den direkten Link: https://fms.bafa.de/BafaFrame/fems

Bis wann muss die Antragsstellung für den Umweltbonus erfolgen?

Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragssteller erfolgen.

Wie findet die Auszahlung des Bundesanteils statt?

Nach positiver Prüfung des Antrags und nach Erteilung des Zuwendungsbescheids erfolgt die Auszahlung auf das Konto des Antragsstellers. Der Antragssteller muss Inhaber des Kontos sein.

Ausnahme: Bei gewerblichem Leasing kann die Förderung an den Leasingnehmer bzw. den Händler abgetreten werden. Eine Abtretungserklärung ist unter www.bafa.de zu finden.

Welche Unterlagen werden zur Antragsstellung benötigt?

Kauf eines Neuwagens:

  • Kopie der Rechnung, die folgende Inhalte exklusive der Mehrwertsteuer aufweist: Eindeutiger Bezug auf ein förderfähiges Basis-Fahrzeugmodell der BAFA-Liste, den Anteil des Automobilherstellers am Umweltbonus, Netto-Kaufpreis für den Kunden, Sonderausstattungen im Vergleich zum Basis-Fahrzeugmodell.
  • Kopie des Fahrzeugbriefes. Die Anzahl der Vorhalter muss dort zweifelsfrei hervorgehen.

Kauf eines jungen Gebrauchten:

  • Kopie der Rechnung, die folgende Inhalte exklusive der Mehrwertsteuer aufweist: Eindeutiger Bezug auf ein förderfähiges Basis-Fahrzeugmodell der BAFA-Liste, den Anteil des Automobilherstellers am Umweltbonus, Netto-Kaufpreis für den Kunden, Sonderausstattungen im Vergleich zum Basis-Fahrzeugmodell.
  • Kopie des Fahrzeugbriefes. Die Anzahl der Vorhalter muss dort zweifelsfrei hervorgehen.
  • Erklärung des Antragsstellers über die max. Laufleistung des Fahrzeugs von 15.000 Kilometern, die durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation, einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ausbestätigt werden muss.

Leasing eines Neuwagens:

  • Kopie des Leasingvertrags verbindlicher Bestellung sowie Kalkulation der Leasingrate bzw. der internen Kalkulation. Der Leasingvertrag muss folgende Inhalte exklusive der Mehrwertsteuer aufweisen: Eindeutiger Bezug auf ein förderfähiges Basis-Fahrzeugmodell der BAFA-Liste, den Anteil des Automobilherstellers am Umweltbonus, Netto-Kaufpreis für den Kunden, Sonderausstattungen im Vergleich zum Basis-Fahrzeugmodell, Kalkulationsblatt der Leasingrate bzw. der internen Kalkulation.
  • Kopie des Fahrzeugbriefes. Die Anzahl der Vorhalter muss dort zweifelsfrei hervorgehen.
  • Abtretungserklärung des Leasingnehmers: Die Abtretung des Bundesanteils am Umweltbonus ist in Höhe des entsprechenden Betrags auszuweisen.

Leasing eines jungen Gebrauchten:

  • Kopie des Leasingvertrags verbindlicher Bestellung sowie Kalkulation der Leasingrate bzw. der internen Kalkulation. Der Leasingvertrag muss folgende Inhalte exklusive der Mehrwertsteuer aufweisen: Eindeutiger Bezug auf ein förderfähiges Basis-Fahrzeugmodell der BAFA-Liste, den Anteil des Automobilherstellers am Umweltbonus, Netto-Kaufpreis für den Kunden, Sonderausstattungen im Vergleich zum Basis-Fahrzeugmodell, Kalkulationsblatt der Leasingrate bzw. der internen Kalkulation.
  • Kopie des Fahrzeugbriefes. Die Anzahl der Vorhalter muss dort zweifelsfrei hervorgehen.
  • Erklärung des Antragsstellers über die max. Laufleistung des Fahrzeugs von 15.000 Kilometern, die durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation, einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ausbestätigt werden muss.
  • Abtretungserklärung des Leasingnehmers: Die Abtretung des Bundesanteils am Umweltbonus ist in Höhe des entsprechenden Betrags auszuweisen.

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.