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Versteuerung von Elektrofahrzeugen


Sie haben Fragen zum Thema “Versteuerung von Elektrofahrzeugen”? Dann finden Sie in diesem FAQ alle relevanten Antworten.

Viel Spaß beim Lesen!
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Wie hoch ist die Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge?

Für batterieelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, wird 10 Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig. Nach Ablauf der 10 Jahre ermäßigt sich die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer für Elektrofahrzeuge um 50 Prozent. Hybridfahrzeuge sind nicht steuerbegünstigt.

Wie setzt sich der geldwerte Vorteil bei Hybridfahrzeugen zusammen?

Plug-In Hybridfahrzeuge werden mit nur 0,5% (anstatt 1,0%) des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert.

Welche Voraussetzungen muss ein Hybridfahrzeug erfüllen, um von der verminderten Versteuerung zu profitieren?

Um von der verminderten Versteuerung zu profitieren, muss ein Hybridfahrzeuge Voraussetzungen in der rein elektrischen Reichweite oder im CO2-Ausstoß erfüllen.

Die Kriterien der rein elektrischen Reichweite (innerorts) beziehen sich zum Zeitpunkt der Zulassung auf folgenden Angaben: Ein Plug-In Hybridfahrzeug muss mindestens eine rein elektrische Reichweite von 40 Kilometern zurücklegen.

Alternativ darf das Hybridmodell maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, gemessen nach der neuen WLTP-Norm, um vergünstigt versteuert zu werden. Ab 2022 müssen die Hybride mindestens 60 Kilometer elektrisch schaffen, ab 2025 sogar 80 Kilometer.

Wie setzt sich der geldwerte Vorteil bei Elektromodellen zusammen?

Elektrofahrzeuge werden mit nur 0,25% des Listenpreises versteuert, sofern der effektive Bruttolistenpreis unter 60.000€ liegt. Bei einem Bruottlistenpreis über 60.000€ liegt die Versteuerung bei 0,5%. Die Bemessungsgrenze (Brutto-Listenpreis) stieg im Juni 2020 von 40.000€ auf60.000€ an. Der Bruttolistenpreis wird inklusive Sonderausstattung, aber ohne Berücksichtigung von Nachlässen, berechnet.

Gilt die reduzierte Versteuerung auch für gebrauchte Elektromodelle?

Der Gesetzgeber spricht von "Anschaffung", nicht "Neuzulassung", weshalb der verringerte Steuersatz auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge gilt, sofern Sie ab dem 4. November 2019 erstmalig in der EU zugelassen wurden, maximal 12 Monate zugelassen waren, eine maximale Laufleistung von 15.000 km aufweisen und für die noch keine Förderung ausgezahlt wurde.

Wie lange profitieren Dienstwagenfahrer von der reduzierten Versteuerung?

Die sogenannte 0,5-Prozent-Regelung gilt übrigens nicht rückwirkend für jedes E-Auto, sondern nur für solche mit Erstzulassung zwischen 1. Januar 2019 und bis Ende 2030.

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